Reha über DRV Baden-Württemberg

 
 
 
 

Ambulantes Stabilisierungsprogramm (ASP)

 

Nachsorgeleistungen erhöhen die Wirksamkeit von medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen. Das Ambulante Stabilisierungs-Programm (ASP) der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg stabilisiert und festigt den durch eine ambulante oder stationäre Rehabilitationsmaßnahme erreichten Behandlungserfolg mit weiterführenden therapeutischen Maßnahmen.
Voraussetzungen für die Teilnahme an dem Ambulanten Stabilisierungs-Programm sind:

  • ein regulär abgeschlossenes ambulantes oder stationäres Reha-Verfahren
  • Reha-Sport oder Rheuma-Funktionstraining reichen nicht aus, um den Reha-Erfolg weiter zu verbessern
  • ein Leistungsvermögen von mindestens drei Stunden am Tag
  • eine von der Deutschen Rentenversicherung zugelassene Nachsorgeeinrichtung muss wohnortsnah zu erreichen sein (in der Regel nicht längere Anfahrt als 45 Minuten)

 

Das Ambulante Stabilisierungs-Programm sollte innerhalb von vier Wochen nach Beendigung der ambulanten/stationären Rehabilitationsmaßnahme angetreten werden und muss spätestens zwölf Monate nach der Grundleistung abgeschlossen sein.
Auch diese Behandlungsform ist in der Breisgau-Klinik möglich.