Wege zur Reha

 
 
 
 

Anschlussheilbehandlung (AHB) oder

Anschlussrehabilitation (AR)

Bei vielen Erkrankungen oder operativen Eingriffen ist eine Rehabilitation im Anschluss an die Behandlung im Akutklinikum erforderlich (Anschlussheilbehandlung: AHB oder auch Anschlussrehabilitation: AR genannt). Dies kann z. B. Patienten, denen ein künstliches Hüft- oder Kniegelenk eingesetzt wurde, betreffen. Über ein vereinfachtes Antragsverfahren wird eine schnelle Verlegung in eine Rehabilitationsklinik gewährleistet. Alle erforderlichen Schritte können im Krankenhaus durch den behandelnden Arzt eingeleitet werden. Auch der Sozialdienst der Klinik unterstützt Sie bei der Antragstellung und organisiert die Verlegung. Ein Bescheid ergeht erst im Nachhinein.

Anschlussgesundheitsmaßnahme (AGM)

Im Unterschied zur Anschlussheilbehandlung (AHB) spricht die Deutsche Rentenversicherung von einer Anschlussgesundheitsmaßnahme (AGM), wenn der Patient nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist oder aus medizinischen oder sonstigen Gründen eine AHB nicht möglich ist. Bei einer AGM müssen die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vor Beginn der Rehabilitationsleistung geprüft werden. Eine direkte Verlegung vom Krankenhaus in eine AHB-Einrichtung ist nicht möglich. Nach bevorzugter Antragsbearbeitung durch die Deutsche Rentenversicherung erfolgt die Einweisung in eine geeignete Einrichtung.
Darüber hinaus unterscheidet man die wichtigsten Leistungsarten in der Rehabilitation nach

  • stationären oder ambulanten Heilverfahren (HV, Aufnahme ohne vorhergehenden Akutklinikaufenthalt),
  • Berufsgenossenschaftlicher stationärer Weiterbehandlung (BGSW) nach Arbeits- und Arbeitswegunfällen,
  • Erweiterte ambulante Physiotherapie (EaP) der Berufsgenossenschaften nach Arbeits- und Arbeitswegunfällen.

"Eilt-Heilverfahren"

Das sogenannte Eilt-Heilverfahren gibt es für DRV-Bund-Patienten. Hier wird innerhalb von 14 Tagen nach einem Krankenhausaufenthalt eine Rehabilitationsmaßnahme durchgeführt. Dies gilt bei Versicherten, deren Erwerbsfähigkeit nach ärztlichem Gutachten erheblich gefährdet oder gemindert ist.

 

Verfahrensweg:

  • Verwendung von AHB-Anträgen (8.7501) und AHB-Befundberichten (8.7502)
  • Ärztliche Dienste bzw. medizinische Dienste der Krankenhäuser füllen die Anträge aus und übersenden diese an die Reha-Einrichtung
  • Anträge mit dem roten Stempel "Eilt-Heilverfahren" versehen
  • An die AHB-Anlaufstelle der DRV-Bund senden (FAX 0 30/86 52 79 75)
  • Originalunterlagen per Post an die DRV-Bund senden
  • Bescheiderteilung der DRV-Bund erfolgt kurzfristig

Private Krankenversicherung (PKV)

Ob die PKV die Kosten für ein Heilverfahren übernimmt, ist vom Umfang des individuell abgeschlossenen Vertrags des Patienten abhängig. Bitte überprüfen Sie als Privatpatient im Vorhinein Ihren Versicherungsschutz.
Die Kosten für eine Anschlussheilbehandlung werden von der PKV in der Regel übernommen, da sie formal wie ein Krankenhausaufenthalt behandelt wird. Die Breisgau Klinik verfügt über eine Zulassung der PKV als sogenannte “gemischte Anstalt“.

 

Bescheid und Widerspruch

Nach sozialmedizinischer Begutachtung und versicherungsrechtlicher Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Bescheid des Kostenträgers. Bei Ablehnung haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats schriftlich zu widersprechen. Oftmals wird nach einem Widerspruch die Rehabilitation genehmigt - zögern Sie also nicht, Ihr Widerspruchsrecht auszuüben -. Gleiches gilt für den Fall, dass Sie mit der vorgeschlagenen Einrichtung nicht einverstanden sind. Bitten Sie kurzfristig um eine Ummeldung in die Klinik Ihrer Wahl, denn Ihrem Wunsch nach einer bestimmten Klinik ist zu entsprechen.
Hingegen bestimmt der Kostenträger Art, Dauer, Umfang, Beginn und Durchführung der Leistungen.

 

Downloads

Der Sozialverband VdK Deutschland bietet ebenfalls umfassende Informationen an: "Wie bekomme ich eine Reha"


Auch beim Arbeitskreis Gesundheit finden Sie nützliche Informationen.
www.arbeitskreis-gesundheit.de/fuer-patienten/reha-recht