BREISGAU-KLINIK


Rehabilitations- und AHB-Klinik für Orthopädie u. Unfallchirurgie, Rheumatologie, Innere Medizin  / Gastroenterologie
und Onkologie 


 
Ambulantes Therapiezentrum


 
Praxis für Physiotherapie


Reha über Deutsche Rentenversicherung

Stationärer Rehabilitationsaufenthalt

Sie möchten eine Reha-Maßnahme beantragen? 

Wenden Sie sich hierzu an Ihren behandelnden Arzt, dieser beantragt die Durchführung der Reha-Maßnahme bei der Deutschen Rentenversicherung. 

Sie möchten die Reha-Klinik/-Einrichtung selbst auswählen?

Das können Sie! 

In § 8 SGB IX ist geregelt, dass der Rehabilitationsträger (z. B. Renten-, Kranken- oder Unfallversicherung), dem Wunsch- und Wahlrecht des Patienten zu entsprechen hat.  

Geben Sie bereits bei Antragsstellung der Reha-Maßnahme Ihre Wunsch-Klinik an und begründen Sie Ihren Wunsch ausreichend (z. B. Wohnortnähe etc.). 

Folgen Auswahlkriterien sind bei der Wahl der Reha-Klinik/-Einrichtung zu berücksichtigen: 

  • Die ausgewählte Klinik sollte über einen Versorgungsvertrag mit den Kostenträgern
    (Bsp. nach § 111 SGB V mit den Gesetzlichen Krankenkassen) verfügen. 

  • Es dürfen keine medizinischen Belange entgegestehen, heißt, die ausgewählte Klinik muss für die Behandlung Ihrer Erkrankung geeignet sein.

  • Die von Ihnen ausgewählte Wunsch-Klinik muss von einer unabhängigen Stelle nach den anerkannten Qualitätsstandards zertifiziert bzw. Re-zertifiziert sein.  

Die Breisgau-Klinik ist nach DIN ISO EN 9001 und den Richtlinien 5.0 der DEGEMED zertifiziert. 

Weitere Infos und Erläuterungen zum Wunsch- und Wahlrecht der Deutschen Rentnversicherung finden Sie unter vhttp://www.reha-jetzt.de/was-ist-reha/wunsch-und-wahlrecht.

Die Breisgau-Klinik ist ein Beleghaus der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg.

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Stationäre Anschlussheilbehandlung (AHB)

Wenn Sie nach einer Operation am Bewegungsapparat einen Rehabilitationsaufenthalt benötigen, sind Sie uns herzlich willkommen. In der Regel ebnet Ihnen der Sozialdienst des operierenden Krankenhauses den Weg zu uns. Auch hier ist dem Wunsch- und Wahlrecht gem. § 8 SGB IV zu entsprechen. Äußern Sie Ihren Wunsch, in der Breisgau-klinik behandelt zu werden. 

Antrag als PDF herunterladen


Ambulante Rehabilitationsmaßnahme

Auch für ambulante Rehabilitationsmaßnahmen stehen wir gern zur Verfügung. Bad Krozingen ist mit dem Zug www.bahn.de und mit dem PKW gut zu erreichen. Von Freiburg aus benötigen Sie mit dem Zug 10 Minuten. Wenn Sie öffentliche Verkehrsmittel benutzen, erhalten Sie, auf Wunsch, von uns eine RegioKarte. Vom Bahnhof Bad Krozingen holen wir Sie gerne ab und bringen Sie dorthin zurück. Auch eine ambulante Rehabilitationsmaßnahme muss von Ihrem Arzt oder dem operierenden Krankenhaus beantragt werden.

Verbindungsbeispiel

Freiburg – Bad Krozingen

ab 7:10 Uhr       an 7:21 Uhr
ab 7:17 Uhr       an 7:26 Uhr
ab 7:32 Uhr       an 7:40 Uhr
ab 7:45 Uhr       an 7:58 Uhr
ab 8:15 Uhr       an 8:24 Uhr  

Reha-Nachsorgeprogramm IRENA und T-RENA der DRV Ba-Wü


 

 

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